Eure Beiträge

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Name: henriette
Beitrag vom: 28.02.2011
Hallo,
darf ich meine Zier- und Obstgehölze auch nach der neuen Länderverordnung noch im März und Sommer schneiden. Wie sieht das mit den Frühjahrsblühern aus ,die ja erst nach der Blüte geschnitten werden sollen. Danke für eine Antwort.
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Name: NEUDORFF
Beitrag vom: 02.03.2011
Hallo Henriette,

das neue Bundesnaturschutzgesetz, das seit dem 1. 3. 2010 gilt, besagt in seinem Paragraphen § 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen), Punkt 5:
"Es ist verboten,...
...2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch
genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock
zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des
Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen..."

"...Unter den Begriff gärtnerisch genutzte Grundflächen fallen nach Ansicht des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr dabei sowohl erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen (z. B. Obstanlagen) als auch solche Flächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind, wie private Zier- und Nutzgärten oder öffentliche Parks und Grünanlagen einschließlich Friedhöfe. Nicht unter den Begriff gärtnerische Nutzung fallen Bäume am Straßenrand, die keinem Garten zugehören, und nach Ansicht des Ministeriums Streuobstwiesen, bei denen schonende Schnittmaßnahmen aber trotzdem unverändert ganzjährig zulässig sind..." (Quelle: LOGL, Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft des Landes Baden-Württemberg unter www.oug.de/Novelle-des-Bundesnaturschutzgesetzes-Fristen-fuer-Gehoelzschnitt,QUlEPTE1MTYzNDMmTUlEPTEwMDAxJkJMT0dfSUQ9MTU3OA.html).

Zusätzlich beachten müssten Sie noch evtl. Baumschutzsatzungen Ihrer Gemeinde sowie interne Regelungen z. B. in Kleingartenanlagen.

Die Gesetzeslage erlaubt es ihnen also normalerweise Form- und Pflegeschnitte sowie unvermeidbare Maßnahmen durchzuführen. Aber natürlich sollten Sie wo irgend möglich, auf die Brutzeiten der Vögel Rücksicht nehmen. Sie haben es in unserer ausgeräumten Landschaft schon schwer genug.
Strenge Schnitthecken können Sie auch im Sommer nach der Brut noch stutzen. Und auch der Forsythie macht es nichts, wenn sie ein Jahr mal nicht gleich nach der Blüte geschnitten wird, weil sich schon ein Vogelpärchen eingenistet hat. Ein bisschen in Form bringen können Sie den Busch auch noch im Sommer.
Völlig überalterte Zweige nehmen Sie im Laufe des Winters an der Basis heraus. Die knospenbesetzten Triebe können Sie dann noch als Blütenzweige für die Vase antreiben.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer
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