Eure Beiträge

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Name: Diedrichs
Beitrag vom: 10.08.2012
Was kann ich gegen den Buchsbaumzünsler tun???
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Name: NEUDORFF
Beitrag vom: 13.08.2012
Sehr geehrte/r Herr/Frau Diedrichs,

der Buchsbaumzünsler (Diaphania perspectalis), ein Kleinschmetterling, ist ursprünglich in Ostasien beheimatet. Er wurde in den letzten Jahren durch internationalen Pflanzenhandel in Europa eingeschleppt. Inzwischen umfasst das Befallsgebiet auch Baden-Württenberg und weitere Bundesländer.

Befallene Buchsbäume sind hellbeige verfärbt und sterben bei starkem Befall ab. Durch den Fraß an einzelnen Blättern sind nur noch die Blattrippen vorhanden, teilweise nur noch der Stiel. Auch die Triebrinde wird abgefressen. Typisch ist, dass die gesamte Pflanze eingesponnen wird. In den Gespinsten fressen gelb-grüne Raupen mit schwarz-weißen Streifen und schwarzem Kopf.

Der Buchsbaumzünsler überwintert als Raupe im Gespinst zwischen den Blättern. Ab Mitte März beginnen die Raupen mit dem Fraß, dabei durchlaufen sie 6-7 Larvenstadien und werden bis zu 5 cm lang. Anschließend verpuppt sich die Raupe. Der erwachsene Falter (weiß mit schwarzen Flügelrändern) sitzt zumeist auf der Blattunterseite verschiedener Gehölze und fliegt auf, wenn man sich ihm nähert. Zur Eiablage werden von den Weibchen gezielt Buchsbäume aufgesucht. In Deutschland bildet der Buchsbaumzünsler 2 -3 Generationen pro Jahr.

Zur Bekämpfung schneiden Sie die Gespinste mit den jüngsten Raupen heraus und vernichten diese. Die jungen Raupenstadien sind mit Pflanzenschutzmitteln nur schwer zu erreichen, da sie geschützt in den Gespinsten fressen. Ältere, frei fressende Raupen können Sie mit Spruzit Schädlingsfrei*,°* (Nebenwirkung) oder Xentari RaupenFrei*,°** bekämpfen.
Spruzit Schädlingsfrei*,° und Raupenfrei enthalten natürliche Wirkstoffe und sind nicht bienengefährlich. Achten Sie auf eine gleichmäßige Benetzung der Pflanze, spritzen Sie vor allem auch das Gehölzinnere.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. **Genehmigung gemäß §18a PflSchG für gewerblich genutzte Kulturen.
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