Eure Beiträge

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Name: NEUDORFF
Beitrag vom: 20.06.2011
Hallo Charly,

Sie können die nützlichen HM-Nematoden gegen Dickmaulrüsslerlarven auch in Kräuter- und Gemüsebeeten ausbringen. Wartezeiten bis zur Ernte sind nicht nötig.
Nematoden sind mikroskopisch kleine Fadenwürmer. Sie dringen in die im Boden lebenden Käferlarven ein und töten diese ab. Sie können die Nematoden wieder ab August/Anf. September ausbringen. Im Juni und Juli sind in der Regel keine Larven im Boden zu finden.
Die Nematoden können Sie über Bestell-Sets, die Sie im Gartenfachhandel erhalten, bei uns bestellen.

Die erwachsenen Käfer können Sie dezimieren, indem Sie Bretter als Verstecke in die Beete legen. Die Käfer, die sich dort tagsüber verstecken, sammeln Sie ein und vernichten diese.
Eine direkte Bekämpfung der erwachsenen Käfer ist mit naturgemäßen Spritzmitteln leider nicht möglich.


Der Einsatz von Unkrautvernichtern auf Wegen, Terrassen und Parkplätzen ist in Deutschland nicht erlaubt.
Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Das heißt, a l l e im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.
Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.

Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus** ist biologisch abbaubar und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus* zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.