Eure Beiträge

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Name: Nicole
Beitrag vom: 05.05.2017
Guten Tag,

ich pflanze auf meinem Balkon verschiedene Kräuter an (Basilikum, Rosmarin, Ruccola, Minze,....). In den letzten Jahren hatte ich mit unterschiedlichen Schädlingen zu kämfpen, z.B. Blattläuse, Weiße Fliege, Schildläuse, Spinnmilben, Thrypse. Diese traten nicht gemeinsam auf, aber jedes Jahr waren unterschiedliche Kräuter von unterschiedlichen Schädlingen betroffen.
Welches Mittel ist für Kräuter, die noch verzehrt werden sollen, geeignet?
Ich würde ein bereits fertiges Mittel aus der Sprühflasche, das nicht erst angemischt werden muss, bevorzugen. In den Gartencentern hat man mir zuletzt u.a. Spruzit AF Schädlingsfrei*,° empfohlen. Worin liegt der Unterschied zu AF Blattlausfrei?

Vielen Dank.
Nicole
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 05.05.2017
Hallo Nicole,

unsere Spruzit*,°* Produkte enthalten als Wirkstoffe Natur-Pyrethrum (wird aus Chrysanthemenblüten gewonnen) und Rapsöl. Dabei handelt es sich um reine Kontaktmittel, d.h. nur getroffene Schädlinge werden abgetötet. Spruzit*,° ist breit wirksam gegen Blattläuse, Weiße Fliegen, Spinnmilben, Thripse und Schildläuse. Spruzit Schädlingsfrei*,°*/** hat eine Wartezeit bis zur Ernte von 3 Tagen und ist an Kräutern unter Glas und im Freiland zugelassen.

Unsere Neudosan* Produkte enthalten als Wirkstoff Kaliseife (Schmierseife) und sind wirksam gegen Blattläuse, Spinnmilben und Weiße Fliegen. Auch hierbei handelt es sich um reine Kontaktmittel, d.h. nur getroffene Schädlinge werden abgetötet. Neudosan Obst- und GemüseSchädlingsFrei* hat keine Wartezeit bis zur Ernte und darf aus zulassungsrechtlichen Gründen an Kräutern nur unter Glas/in geschlossenen Räumen angewendet werden.
Die Spruzit*,° und Neudosan Mittel sind auch im ökologischen Landbau zugelassen.

Bei Spruzit AF Schädlingsfrei*,°* handelt es sich um eine anwendungsfertige Pumpsprühflasche, die zwar die gleichen Wirkstoffe wie das Konzentrat Spruzit Schädlingsfrei*,°* beinhaltet, allerdings nicht an Kräutern zugelassen ist (aus rechtlichen Gründen). Das Gleiche gilt für die Pumpsprühflasche Neudosan AF Neu Blattlausfrei*,°*.

Streng genommen, dürfen Sie also nur die Konzentrate zur Behandlung Ihrer Kräuter einsetzen.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. **Anwendung nach § 18a PflschG (Lückenindikation) genehmigt

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: Nicole
Beitrag vom: 12.05.2017
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich vermute, für das Spruzit Schädlingsfrei*,° Spray gilt dasselbe, d.h. dass es aus rechtlichen Gründen nicht für Kräuter zugelassen ist?
Was genau sind die rechtlichen Gründe, dass es nicht zugelassen ist? D.h. vernachlässigt man die rechtl. Gründe wäre eine Nutzung für Kräuter aufrund derselben Zusammensetzung wie das Konzentrat eigtl. möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Nicole
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 12.05.2017
Hallo Nicole,

unsere AF Flaschen und Spraydosen (Spruzit*,° und Neudosan) beinhalten zwar die gleichen Wirkstoffe wie die Konzentrate, allerdings sind durch die anwendungsfertigen Formulierungen die Rezepturen etwas anders gestaltet als bei den Konzentraten. Deshalb werden sie zulassungsrechtlich als eigenständige Pflanzenschutzmittel betrachtet. Bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels muss für jede Kultur im Freiland und unter Glas/geschlossenen Räumen und für jeden Schaderreger eine Extra-Zulassung bei den Behörden beantragt werden. Das ist zeitaufwändig und teuer. Insofern haben wir bei den AF Formulierungen/Sprays auf die Zulassung an Kräutern verzichtet. Das hat also nichts mit Giftigkeit zu tun. Da es aber nicht zugelassen ist, darf es auch nicht empfohlen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: nitralit
Beitrag vom: 14.05.2017
Sehr geehrte Frau Aulich,

eine Frage,die mich schon immer interessierte:
Wie kommt es dann eigentlich beim Spruzit*,° AF zu den beiden Nutzpflanzen-Zulassungen ausgerechnet bei den Kulturen Kohlrabi und Kernobst?

Danke!
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 15.05.2017
Hallo Nitralit,

bei unserem Spruzit AF Schädlingsfrei*,°* sind die Zulassungen für Kohlrabi und Kernobst vor einigen Jahren bei der Zulassungsbehörde beispielhaft mit beantragt worden, um den Bereich Gemüse und Obst (zumindest partiell) abzudecken. Wir sind immer bemüht, die Zulassungsbereiche zu erweitern, wenn wir von der jeweiligen Zulassung erwarten, dass sie ökonomisch sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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