Eure Beiträge

Name: Brina
Beitrag vom: 18.06.2022
Hallo,

ich habe bei unseren Walderdbeeren wegen der Nacktschneckenplage Schneckenkorn von Neuddorf gestreut. Meine Kinder wollten nun die reifen Erdbeeren ernten. Nun hab ich jedoch Sorge, dass die zum Teil am Boden hängenden Erdbeeren Kontakt mit dem Schneckenkorn hatten und meine Kinder dieses beim Erdbeeren essen mit aufnehmen könnten. Wäre dies gefährlich für die Kinder?

Name: Neudorff
Beitrag vom: 20.06.2022
Hallo Brina,

Ferramol Schneckenkorn** enthält als Wirkstoff 9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat, bzw. Ferramol Schneckenkorn compact** enthält 19,8 g/kg Eisen-III-Phosphat. Das Eisen-III-Phosphat ist ein Stoff, der auch natürlich als Mineral im Boden vorkommt. Zudem hat der verwendete Wirkstoff Lebensmittelqualität. Das Eisen-III-Phosphat in der von uns verwendeten Qualität wird in der Lebensmittelindustrie in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt und beispielsweise bei der Konservierung von Trockenfrüchten verwendet. Die Körner bestehen aus einer Art Nudelteig auf Getreidebasis. Dieser Inhaltsstoff der Produkte hat auch Lebensmittelqualität und darf in der Lebensmittelindustrie verwendet werden. Bei der blauen Farbe handelt es sich um Lebensmittelfarbe. Aufgrund dieser Tatsachen sind beide Produkte genehmigt für den Einsatz im ökologischen Landbau.

Ferramol* und Ferramol* compact wurden im Zuge des Zulassungsverfahrens durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingehend gemäß der EU-weit vereinbarten Kriterien genauestens geprüft, insbesondere für die Verwendung durch Haus- und Hobby-Gärtner.

In den Prüfungen durch die Zulassungsbehörden wurde bestätigt, dass Ferramol Schneckenkorn* und Ferramol Schneckenkorn compact* keiner Giftklasse angehören. Außerdem wurde festgestellt, dass die Ferramol*produkte weder haut- noch augenreizend sind.
Zudem hat die EU Kommission bestätigt, dass es sich beim Wirkstoff Eisen-III-Phosphat und den daraus resultierenden Produkten um Stoffe und Produkte mit besonders geringem Risiko handelt.

Sie können Ferramol* daher auch in Gärten einsetzen, in denen sich Kleinkinder aufhalten.
Da es sich bei Ferramol* aber um ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel handelt, ist der Hinweis auf der Verpackung verpflichtend, dass jeder unnötige Kontakt mit dem Mittel vermieden und Missbrauch zu Gesundheitsschäden führen kann sowie, dass das Produkt für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden muss.

Bei der Anwendung von Ferramol* an allen Verzehrkulturen, also auch bei Gemüse und Erdbeeren, brauchen keine Wartezeiten bis zur Ernte eingehalten zu werden.


*Pflanzenschutzmittel sollen immer vorsichtig verwendet werden. Dazu gehört, dass vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen aufmerksam gelesen werden. Dieses gilt für alle Pflanzenschutzmittel, völlig unabhängig von der Produktzusammensetzung.


Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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