Eure Beiträge

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Name: Peter Martens
Beitrag vom: 24.10.2013
Sehr geehrte Damen und Herren, gerüchteweise ist es mir zu Ohren gekommen, dass es Privatleuten nicht mehr erlaubt sein soll, ab 2014 Mäuseköder mit Vitamin-K1-Hemmern auf eigene Faust anzuwenden. Entspricht dies den Tatsachen? Nachdem ich lange im Dachboden Lebendfallen aufstellen musste, was eklig genug ist, habe ich nun seit geraumer Zeit meinen Frieden, seitdem ich Neudorffs Köderpellets und Köderboxen anwende.
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 25.10.2013
Sehr geehrter Herr Martens,

alle Biozid-Wirkstoffe müssen mittlerweile eine europaweite Zulassung durchlaufen. Dabei soll auch besonders darauf geachtet werden, dass durch ihren Einsatz keine vermeidbaren Risiken für Mensch, Tier und Umwelt auftreten. Die einzelnen Länder können dazu noch zusätzliche Regelungen einführen, die den Einsatz bestimmter Produkte beschränken.
Die deutschen Behörden befürchten, dass durch die Verwendung von Mäuse- und Rattenbekämpfungsmitteln auf der Basis von Blutgerinnungshemmern Sekundärvergiftungen z. B. bei Haustieren und Resistenzen gegen diese Mittel auftreten. Darum sollen die Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel mit Blutgerinnungshemmern der neuen Generation in Zukunft nur noch von sachkundigen Personen verwandt werden dürfen.
Die neue Regelung wird abhängig vom Wirkstoff jetzt nach und nach alle Produkte aus der Gruppe der Antikoagulantien der 2. Generation im Rahmen der Zulassung als Biozid-Produkt treffen.
Im deutschen Registrierungsbescheid wird dann für das jeweilige Produkt der Einsatz durch nicht-berufliche Anwender untersagt.
Unsere auf dem Wirkstoff Brodifacoum basierenden Sugan-Produkte* werden voraussichtlich zwischen Mitte und Ende 2013 geprüft und zugelassen, dann erst werden Fristen zum Abverkauf festgelegt. Bis dahin sind sie noch normal im Handel erhältlich.
Sugan-Köder sind ab dem Produktionsdatum mehrere Jahre lang haltbar, wenn sie sachgerecht (kühl, dunkel, trocken, frostfrei und originalverpackt) gelagert werden. Evtl. Aufbrauchfristen sind einzuhalten.

Für Rodentizide mit anderen Wirkungsweisen und für Gerinnungshemmer der ersten Generation (z. B. Warfarin) gibt es kein entsprechendes Verbot. Mit diesen Produkten können Sie also weiterhin Mäuse auf Ihrem Dachboden bekämpfen.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer

*Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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