Eure Beiträge

Name: Esther Wagler
Beitrag vom: 12.05.2024
Guten Abend.

Habe eine Frage, die mir ziemlich Kopfzerbrechen bereitet. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wir leben in Hessen in der schönen Wetterau. Heute gegen Abend kam unser Nachbar, er wohnt nicht nebenan, es ist nur ein Wochendhaus, dass er seit ca. 2 Jahren für seinen Vater in Ordnung hält. Er hat rasen gemäht ???? und etwas später lief er mit seinem Sohn, ca. 10-12 Jahre alt und hat gegen das Unkraut gespritzt. ???? Es war windig und weder er, geschweige denn sein Sohn, haben irgendetwas getragen, um sich selbst zu schützen! Zuerst hat der Vater gespritzt und dann sein Sohn. Als der Sohn noch hinter seinem Vater herlief und ihm die Spritze trug, seinem Vater fehlt die Hälfte des rechten Armes, hielt er sich lediglich sein T-Shirt zeitweise vor den Mund.

Sein Vater hat das früher auch immer gemacht und war nicht davon abzubringen! Wir finden es in der heutigen Zeit schlichtweg zum K….., dass sie neben unserem Grundstück, auch noch bei Wind, spritzen. Wir haben einen Hund, hier laufen Katzen frei über die Grundstücke, mal ganz abgesehen von den Insekten und Vögeln!
Es war ihm sichtlich unangenehm, dass wir im Garten saßen!

Sein Vater war ein sehr unangenehmer Mensch, der ständig Ärger gemacht hat und uns damit drohte, dass sein Sohn Anwalt wäre. Wir waren so froh, dass in den letzten 2 Jahren weder er, noch sein Sohn hier gespritzt haben und dachten, dass das nun endlich vorbei ist! Und jetzt geht es wieder los! Sein Vater hat auf der Wiese alles tot gespritzt, nicht nur die Wildkräuter, auch Gänseblümchen und alle anderen blühenden Pflänzchen. Wir selbst verwenden keinerlei Gift! Auch nicht an unseren Obstbäumen! Sorry, aber das ärgert mich gerade maßlos.

Meine Frage ist ganz schlicht! Darf er das?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Name: Maria
Beitrag vom: 14.05.2024
Vielleicht hat er nur Knoblauchjauche ausgetragen, oder was ähnliches und keine Chemie? Frage ihn einfach direkt und rede darüber.
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 16.05.2024
Hallo Frau Wagler,

ob sich jemand an Gänseblümchen in seiner Rasenfläche erfreut, so wie Sie oder ob jemand in seinem Rasen ausschließlich Rasengräser duldet, wie Ihr Nachbar, ist tatsächlich eine persönliche Entscheidung.
Der Umgang mit "Giften" ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Gifte werden durch ein Gefahrensymbol mit einem Totenkopf auf der Verpackung gekennzeichnet. Hier können wir Sie insofern beruhigen, als dass die Zulassungsbehörde keine Pflanzenschutzmittel für den Hobbygärtner zulässt, welche unter die Kategorie "Gift" fallen.

Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel, die eine Zulassung für die Anwendung durch Hobby-Gärtner haben, im eigenen privaten Gärten auch angewendet werden. Im Fachjargon heißt dies "Anwendung durch nicht gewerbliche Anwender zulässig". Solche Pflanzenschutzmittel unterliegen immer dem Selbstbedienungsverbot und werden im Handel nur nach einer Beratung durch Fachpersonal abgegeben.

Auch Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide) zählen zu den Pflanzenschutzmitteln und entsprechend zugelassenen Produkte können von Hobbygärtnern im Fachhandel erworben werden. Diese Unkrautbekämpfungsmittel dürfen von Privatpersonen in ihren Gärten angewendet werden.

Allerdings muss man sich an die jeweiligen Gebrauchsanweisung halten.
Neben der Dosierung findet man hier auch den Mindest-Anwenderschutz, der durch Tragen von Handschuhen, festem Schuhwerk und fester langer Kleidung immer einzuhalten ist. Wenn sich der Anwender nicht an die Angaben hält, so gefährdet er sich selber.

Darüber hinaus dürfen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nicht bei Wind gespritzt werden, da eine Abdrift auf Nachbarkulturen oder eben auf das Nachbargrundstück in jedem Fall zu vermeiden ist. Insofern hat sich der Nachbar hier Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten.


Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Katharina Fasse








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